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AGB.

Das Kleingedruckte

  • Die Gage wird am Veranstaltungstag in bar oder TWINT gegen Quittung bezahlt. Firmenkunden bezahlen gegen Rechnung.

  • Bei Rücktritt vom Vertrag ist der zurücktretende Teil zum Ersatz des verursachten Schadens verpflichtet, wobei als Schadengrenze die Gagenhöhe gilt. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

  • Im Falle von höherer Gewalt erlischt dieser Vertrag entschädigungslos. 

  • Die bei Auftragserteilung vereinbarte Auftrittszeit ist für beide Parteien verbindlich. Verlängerungen werden mit CHF 100 pro angebrochene Stunde verrechnet.

  • Die bei Auftragserteilung vereinbarte Zuschauer:innenzahl ist verbindlich. 

  • Schlechte Witterung, Besuchermangel, fehlende Bewilligungen etc. gelten nicht als höhere Gewalt - der Veranstalter / die Veranstalterin hat Vorkehrungen zu treffen. Bei Pächter:innenwechsel behält der Vertrag seine Gültigkeit.

  • Sämtliche Urheberrechte liegen beim Künstler. Videoaufnahmen sind untersagt. Fotogafieren ist gestattet.

  • Gerichtsstand ist Zürich.

 

Unterengstringen, 28.3.2022

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