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AGB.

Das Kleingedruckte

  • Die Gage wird am Veranstaltungstag in bar oder TWINT gegen Quittung bezahlt. Firmenkunden bezahlen gegen Rechnung.

  • Bei Rücktritt vom Vertrag ist der zurücktretende Teil zum Ersatz des verursachten Schadens verpflichtet, wobei als Schadengrenze die Gagenhöhe gilt. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

  • Im Falle von höherer Gewalt erlischt dieser Vertrag entschädigungslos. 

  • Die bei Auftragserteilung vereinbarte Auftrittszeit ist für beide Parteien verbindlich. Verlängerungen werden mit CHF 100 pro angebrochene Stunde verrechnet.

  • Der Künstler behält sich das Recht vor, Auftritte, die mit einer Reisezeit von mehr als drei Stunden verbunden sind, abzulehnen. Alternativ kann der Künstler in solchen Fällen zusätzlich zu den regulären Fahrkosten eine Vergütung für den zusätzlichen Zeitaufwand in Rechnung stellen.

  • Die bei Auftragserteilung vereinbarte Zuschauer:innenzahl ist verbindlich. 

  • Schlechte Witterung, Besuchermangel, fehlende Bewilligungen etc. gelten nicht als höhere Gewalt - der Veranstalter / die Veranstalterin hat Vorkehrungen zu treffen. Bei Pächter:innenwechsel behält der Vertrag seine Gültigkeit.

  • Sämtliche Urheberrechte liegen beim Künstler. Videoaufnahmen sind untersagt. Fotogafieren ist gestattet.

  • Gerichtsstand ist Zürich.

 

Unterengstringen, 28.3.2022

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