AGB.
Das Kleingedruckte
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Die Gage wird am Veranstaltungstag in bar oder TWINT gegen Quittung bezahlt. Firmenkunden bezahlen gegen Rechnung.
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Bei Rücktritt vom Vertrag ist der zurücktretende Teil zum Ersatz des verursachten Schadens verpflichtet, wobei als Schadengrenze die Gagenhöhe gilt. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
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Im Falle von höherer Gewalt erlischt dieser Vertrag entschädigungslos.
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Die bei Auftragserteilung vereinbarte Auftrittszeit ist für beide Parteien verbindlich. Verlängerungen werden mit CHF 100 pro angebrochene Stunde verrechnet.
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Die bei Auftragserteilung vereinbarte Zuschauer:innenzahl ist verbindlich.
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Schlechte Witterung, Besuchermangel, fehlende Bewilligungen etc. gelten nicht als höhere Gewalt - der Veranstalter / die Veranstalterin hat Vorkehrungen zu treffen. Bei Pächter:innenwechsel behält der Vertrag seine Gültigkeit.
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Sämtliche Urheberrechte liegen beim Künstler. Videoaufnahmen sind untersagt. Fotogafieren ist gestattet.
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Gerichtsstand ist Zürich.
Unterengstringen, 28.3.2022
